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hAbibi
Tagebuchschreiber
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01.05.2002, 22:48 |
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hAbibi
Tagebuchschreiber
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LOL, ey die haben voll kein plan
http://mitglied.lycos.de/iamtherul0r/bild_zeitung.jpg
noch ein zitat:
"...dass bei diesem Spiel ein Schuss direkt in den Kopf als besser belohnt wird als beispielsweise ein Schuss daneben"
ist irgendwie klar, oder?
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01.05.2002, 22:59 |
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Anna
Tagebuchschreiberin
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Hier läuft ne Unterschriftenaktion gegen die Medienberichterstattung: www.gamer-vs-presse.de.vu/
__________________ Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
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02.05.2002, 08:22 |
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hAbibi
Tagebuchschreiber
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02.05.2002, 15:16 |
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Anna
Tagebuchschreiberin
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Da jetzt ja Bilder gehen...hier noch was Schönes:
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06.05.2002, 03:04 |
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ABS|Holli-Long
Mitglied
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JO .. ist cool das bild ...
Aber das mit der Indezierung ist wohl schon beschlossen von den nix wissern ... die wollen die Games vom Markt haben und das bekommen die auch durch ... die scheissen doch auf unterschriftenaktionen und so was ... denn ist nun alles egal .. und die werden 100% CS verbieten. ... was ich aber nicht hoffe ... aber ich weis es leider, so wirds kommen.
__________________ Schaut mal hier rein -- www.hl-cszone.de -- www.holli-long.de
Dieser Beitrag wurde von ABS|Holli-Long am 08.05.2002, 12:47 Uhr editiert.
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08.05.2002, 12:46 |
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Chris
Linux-Master
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Ich habe gerade ein bißchen auf der Homepage des "Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" gelesen, dem die BPjS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) untergeordnet ist. Dort findet man u.a. eine Erklärung, welche Folgen die Indizierung hat. Nun bin ich kein Jurist, und selbige werden sicher in den nächsten Wochen genauere Infos liefern, dennoch stellt sich mir die Frage, was genau unter "Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern oder Jugendlichen" (genau das ist nämlich verboten) zu verstehen ist. Insbesondere frage ich mich, wie hier der Begriff "Medium" zu definieren ist.
Meines Erachtens handelt es sich dabei um die Software, wobei es unerheblich sein dürfte, ob diese auf einem Datenträger (CD-ROM) gespeichert ist oder aus dem Internet kommt. Den Schwarzen Peter bekommt also m.E. derjenige zugeschoben, der einem Minderjährigen die Software zur Verfügung stellt. Praktischerweise sind "alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen", da "das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muss". Einen CS-Server zur Verfügung zu stellen bedeutet dagegen meiner Ansicht nach nicht, das indizierte Medium (CS) Kindern oder Jugendlichen zugänglich zu machen. Andernfalls wäre das gleichbedeutend damit, den Verkauf von Videorecordern zu verbieten, weil diese das Abspielen von indizierten Videocassetten ermöglichen.
Ein anderes Problem ist das Folgende: "Für indizierte Teledienste darf nur geworben werden, wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist." Fraglich ist hierbei sicher, ob eine Clanpage der Werbung für CS dient. "Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung)." Das stellt natürlich ein Herausforderung an jeden Webmaster dar, das Wort "Counter-Strike" nicht auf der Clanpage zu nennen. Von den Inhalten des Forums distanziert sich natürlich der Homepage-Betreiber ...
Fazit: Es zeigt sich einmal mehr, daß die deutsche Gesetzgebung nicht an die moderne Medienwelt angepaßt ist. Hier werden sicher Präzedenzurteile die Lücke schließen müssen, die der Gesetzgeber offen gelassen hat. Wie die Entscheidungen aussehen werden, bleibt abzuwarten. Letztlich gilt natürlich der schöne Satz: "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter." Ich hoffe von daher, daß wir nicht alle angesichts der Indizierung (sollte sie denn kommen) in Panik verfallen ...
P.S.: Einen Vorteil hat die Indizierung: Nach knapp 10 Jahren Abstinenz von der Schule komme ich endlich mal wieder dazu, vernünftige Erörterungen zu schreiben.
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08.05.2002, 17:06 |
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hAbibi
Tagebuchschreiber
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deswegen sage ich:
CHR!Z, N!K und H0LL! 4 PRASID3NT!!!
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08.05.2002, 20:50 |
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ABS|Holli-Long
Mitglied
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Jo Zep .. dafür bin ich auch .. !!
Axo .. ich hab hier heute noch was nettes gefunden ... ich zitiere mal ... :
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Gewalt verherrlichende Computerspiele sollen nach dem Willen der deutschen Bundesregierung künftig wie Filme und Videos verboten werden können. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz vor. Es soll als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt mit 17 Toten noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Rauchverbot in der Öffentlichkeit
Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) sieht auch ein Rauchverbot von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit vor. Öffentliche Zigaretten-Automaten sollen so umgebaut werden, dass Kinder unter 16 Jahren an ihnen keine Zigaretten mehr kaufen können. Außerdem soll die Werbung für Zigaretten und Alkohol vor Kinofilmen verboten werden, die für Kindern unter 16 Jahren frei sind. In Erfurt hatte am 26. April ein 19-Jähriger in seiner ehemaligen Schule 16 Menschen und sich selbst erschossen. Ermittlungen der Polizei hatten ergeben, dass er sich intensiv mit Gewalt-Spielen am Computer beschäftigt hatte.(Reuters)
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Net wie !? ...
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08.05.2002, 22:03 |
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Chris
Linux-Master
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Zitat: Original von ABS|Holli-Long
Gewalt verherrlichende Computerspiele sollen nach dem Willen der deutschen Bundesregierung künftig wie Filme und Videos verboten werden können. Das sieht ein am
Leider weiß man bei solchen Meldungen nie, ob hier die Nachrichtenagentur nicht wieder mal schlecht berichtet hat -- eine Indizierung ist ja kein Verbot, darauf weist auch die BPjS ausdrücklich hin. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, Bücher, Videos etc. zu verbieten, das ist aber etwas anderes. Welches Schicksal mittelfristig CS droht, weiß ich natürlich nicht -- momentan ist jedenfalls nur von einer Indizierung die Rede.
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09.05.2002, 10:38 |
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ABS|Holli-Long
Mitglied
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09.05.2002, 11:36 |
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Frank
Administrator
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Heute war ich bei Pro Markt und wollte mir nochmal Half Life kaufen. Ich hatte da an eine BestSeller Version für so 10-15 euro gedacht (die hatten wir vorm halben jahr schon mal gekauft)
Die Type meinte aber, dass sie den ganzen HL Stuff zurückschicken mussten, da das Spiel ja verboten wurde. Nur eine HL Version mit 4 CDs war noch zu haben. Die sollte dann aber auch gleich 30 euro kosten
Bin dann zu K-Stadt gefahren und habs dann doch noch für 12euro bekommen.
Was mich an der ganzen Geschichte gestört hat ist die Tatsache, dass:
- HL verboten wurde,
- musste zurückgeschickt werden,
aber die Full version mit allen mods war natürlich noch zu haben.
.... alles gangster
__________________ Frank
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10.05.2002, 17:37 |
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Anna
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Merkwürdig!!!
Verboten ist es doch noch gar nicht, noch nicht mal indiziert. Ich glaube, die Medien haben alle zu sehr verrückt gemacht.
__________________ Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
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10.05.2002, 22:35 |
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Chris
Linux-Master
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11.05.2002, 00:30 |
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hAbibi
Tagebuchschreiber
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boa, ich glaub ich dreh gleihc auch durhc! 2,9 bier und das reicht, ey!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
__________________
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11.05.2002, 02:19 |
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Anna
Tagebuchschreiberin
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Zep warste betrunken?
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11.05.2002, 10:36 |
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hAbibi
Tagebuchschreiber
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11.05.2002, 12:33 |
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ABS|Holli-Long
Mitglied
Dabei seit: Dezember 2001
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Beiträge: 141
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Jo war er wohl ..
Axo ... also ich hätte da aufn tisch gehaun und die mal drauf hingewiesen das es noch nicht verboten ist ... solche spinner .. die wollten echt nur ihre teure version verkaufen ... echt alles gaunner ... sowas sollte mal verboten werden ..
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11.05.2002, 12:39 |
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Redrum
Administrator
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Beiträge: 634
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Zitat: Original von Chris
Hier werden sicher Präzedenzurteile die Lücke schließen müssen, die der Gesetzgeber offen gelassen hat.
Möchtest du dich zur Findung dieser Präzendensurteile zur Verfügung stellen ?
Ich für meinen Teil möchte das nicht.
Ich gebe hier mal einen Auszug, der sich bei entsprechender Auslegung sehr wohl gegen Server- und Homepagebetreiber heranziehen läßt.
§ 3
(1) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, darf nicht
1. einem Kind oder Jugendlichen angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen angeboten oder überlassen werden.
4. durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht werden.
(2) Absatz 1 Nr. 3 gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt. Absatz 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen ist, dass das Angebot oder die Verbreitung im Inland auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann.
Den Punkt 4. find ich sehr interessant....der bietet viel Potential für Auslegungen.
Also, ich bin nach wie vor der Meinung, daß uns Spekulationen und Vermutungen nicht weiterhelfen... darauf hoffen, dass schon nichts passiert ebenso wenig.
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Redrum
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12.05.2002, 22:24 |
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Anna
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Zitat: Original von Redrum
Also, ich bin nach wie vor der Meinung, daß uns Spekulationen und Vermutungen nicht weiterhelfen... darauf hoffen, dass schon nichts passiert ebenso wenig.
Und was hilft dann weiter?
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Wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
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12.05.2002, 22:32 |
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